Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21   

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https://dejure.org/2022,8417
OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21 (https://dejure.org/2022,8417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2022 - 11 Verg 10/21 (https://dejure.org/2022,8417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2022 - 11 Verg 10/21 (https://dejure.org/2022,8417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 160 Abs 3 Satz 1 Nr 1 GWB ; § 16 EU Nr 5 VOB/A
    Konkludente Aufstellung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

  • rechtsportal.de

    § 160 Abs 3 Satz 1 Nr 1 GWB ; § 16 EU Nr 5 VOB/A
    Auslegung des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf die Anforderungen für Nebenangebote

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorgabe für Hauptangebot = Mindestanforderung für Nebenangebot?

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen an Nebenangebote müssen ausdrücklich vorgegeben werden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgabe für Hauptangebot = Mindestanforderung für Nebenangebot? (VPR 2022, 52)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jede Vorgabe für das Hauptangebot ist eine Mindestanforderung für Nebenangebote! (IBR 2022, 364)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 417
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass von einem durchschnittlichen Wettbewerbsteilnehmer, insbesondere aber von den fachkundigen und vergabeerfahrenen Bietern, erwartet werden kann, zu wissen, dass grundsätzlich für Nebenangebote Mindestanforderungen anzugeben sind, wenn alleine der Preis über den Zuschlag entscheidet (etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 55ff.).

    So dürfen (behauptete) Vergaberechtsfehler nicht von Amts wegen berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert ist, da eine Rügepräklusion ihren Sinn verlöre, wenn der Mangel von Amts wegen eingeführt werden könne (so etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 116; einschränkend OLG München, Beschluss vom 10.8.2017 - Verg 3/17 Rn. 97).

    Denn für jeden Bieter wäre dieser Vergabeverstoß (vollständiges Fehlen von Mindestanforderungen für Nebenangebote) aus den Vergabeunterlagen sachlich und rechtlich erkennbar und daher gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB bis zur Angebotsabgabe zu rügen gewesen und könnte auch nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 81ff., 116; vgl. hierzu auch nachfolgend 2.).

    Von einem durchschnittlichen Wettbewerbsteilnehmer, insbesondere aber von fachkundigen und vergabeerfahrenen Bietern, kann erwartet werden, zu wissen, dass grundsätzlich für Nebenangebote Mindestanforderungen anzugeben sind, wenn alleine der Preis über den Zuschlag entscheidet (etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 55ff.).

    Denn diese Rechtslage, die auch der Rechtsprechung des EuGH entspricht (Urteil vom 16.10.2003, C-421-01- Traunfellner), ist von der Literatur zustimmend behandelt worden und zwar auch in Publikationen, die sich an Nichtjuristen und Vergabepraktiker richteten (OLG Schleswig, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 81ff., Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 5.3.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19 Rn. 62).

  • VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19

    Leistungen, Nichtzulassung, Vergabekammer, Vergabeverfahren, Bieter,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Sie verweist insoweit auf Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vom 17.3.2020 (AZ. Z3-3-3194-1-47-11/19).

    Zurückversetzung entsprechend dem Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 17.3.2020 (AZ. Z3-3-3194-1-47-11/19).

    Demgegenüber wird nicht angenommen, dass auch von fachkundigen und vergabeerfahrenen Bietern erwartet werden darf, dass sie wissen, wie detailliert (vorhandene) Mindestanforderungen sein müssen und die entsprechende Literatur und Rechtsprechung kennen (VK Südbayern, Beschluss vom 5.3.202 - Z3-3-3194-1-47-11/19 Rn. 61).

    Denn diese Rechtslage, die auch der Rechtsprechung des EuGH entspricht (Urteil vom 16.10.2003, C-421-01- Traunfellner), ist von der Literatur zustimmend behandelt worden und zwar auch in Publikationen, die sich an Nichtjuristen und Vergabepraktiker richteten (OLG Schleswig, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 81ff., Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 5.3.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19 Rn. 62).

  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen der Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 18.11.2021 (69d - VK - 03/2021) aufgehoben.

    69d - VK - 03/2021 aufzuheben,.

    die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 18.11.2021 - 69d VK 03/2021 - insgesamt - auch hinsichtlich ihres Antrags auf Untersagung der Zuschlagsentscheidung auf das Angebot der Beigeladenen) zurückzuweisen;.

  • OLG München, 10.08.2017 - Verg 3/17

    Antrag auf Aufhebung eines Verfahrens und Zurückversetzung in den Stand der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    So dürfen (behauptete) Vergaberechtsfehler nicht von Amts wegen berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert ist, da eine Rügepräklusion ihren Sinn verlöre, wenn der Mangel von Amts wegen eingeführt werden könne (so etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 116; einschränkend OLG München, Beschluss vom 10.8.2017 - Verg 3/17 Rn. 97).

    Selbst wenn man annähme, dass trotz der Verfristung einer entsprechenden Anschlussbeschwerde eine Berücksichtigung des geltend gemachten Verstoßes in Betracht kommt, wenn ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Verfahrens praktisch nicht möglich ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.8.2017 - Verg 3/17 Rn. 97 zur Berücksichtigungsfähigkeit trotz Rügepräklusion), scheidet vorliegend die begehrte Zurückversetzung in das Stadium vor Angebotsabgabe aus.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Eine solche Mindestanforderung auch für Nebenangebote kann sich zB aus der Baubeschreibung ergeben, wenn eine dortige Regelung nach der Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Bieters des angesprochenen Bieterkreises nur im Sinne einer Mindestanforderung an Nebenangebote verstanden werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - VII Verg 35/19 Rn. 57, zit. nach juris; zur Auslegung der Vergabeunterlagen nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont auch: Senat, Beschluss vom 21.7.2020 - 11 Verg 9/19 Rn. 117 , zit. nach Beck).

    Für eine unbenannte, nicht näher determinierte und damit intransparente Gleichwertigkeitsprüfung zwischen Haupt- und Nebenangeboten lässt § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 lit. b) zum Schutz der Bieter keinen Raum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - VII-Verg 35/19 Rn. 61 zu § 33 Abs. 1 Satz 1 SektVO).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberechtswidrige Eignungsprüfung (Wertungsmängel)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Die Beigeladene wäre gehalten gewesen, dieses gegenüber der Beschwerde der Antragstellerin gegenläufige Interesse mit einer Beschwerde oder jedenfalls mit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde, die in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig für zulässig gehalten wird (Vavra in: Burghi/Dreher, Bech'scher Vergaberechtskommentar, Band. 1, 3. Auflage, § 171 Rn. 26; Senat, Beschluss vom 8.4.2014 - 11 Verg 1/14 Rn. 122, zit. nach juris), geltend zu machen.

    Es kann insoweit offenbleiben, ob anzunehmen ist, dass die Anschlussbeschwerde analog § 524 Abs. 2 ZPO bis zum Ablauf der Beschwerdeerwiderungsfrist oder binnen zwei Wochen ab Zustellung der Beschwerdebegründung endet (offengelassen Senat, Beschluss vom 8.4.2014 - 11 Verg 1/14 Rn. 122).

  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Das Leistungsverzeichnis befasst sich als sachlich-technischer Orientierungsmaßstab grundsätzlich lediglich mit den Anforderungen, die an das Hauptangebot gestellt werden (Goede/Hänsel in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage, § 35 VgV Rn. 9; BayObLG, NZBau 2004, 626, 627).

    Würde man also die Mindestanforderungen an Nebenangebote mit den Anforderungen an Hauptangebote gleichstellen, könnte es keine Nebenangebote mehr geben, weil diese dem Leistungsverzeichnis gerade nicht entsprechen (BayObLG, NZBau 2004, 626, 627).

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Jedenfalls für den Oberschwellenbereich genüge eine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gebe, nicht den Anforderungen an transparente Wertungskriterien, da der Bieter nicht voraussehen könne, welche Varianten die Vergabestelle noch als gleichwertig anerkenne (BGH, Beschluss vom 7.1.2014 - X ZB 15/13).

    Bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung genügt eine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, weil - wie vorliegend - der Preis das einzige Zuschlagskriterium sein soll, nicht den Anforderungen an transparente Wertungskriterien, da für die Bieter bei Angebotsabgabe nicht mehr mit angemessenem Sicherheitsgrad vorhersehbar ist, welche Varianten die Vergabestelle bei der Wertung noch als gleichwertig anerkennen wird und welche nicht mehr (BGH, Beschluss vom 7.1.2014 - X ZB 15/13).

  • VK Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 1 VK 23/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Voraussetzungen für das Zustandekommen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Auf eine Kombination der Nebenangebote der Antragstellerin komme es nicht an, da sich der Auftraggeber ansonsten im Ergebnis ein für ihn genehmes Angebot selbst heraussuchen und zusammenstellen könne, so dass es sich im Ergebnis um ein unbestimmtes Angebot handele, auf das der Zuschlag nicht erteilt werden könne (VK Baden-Württemberg vom 24.7.2017 - 1 VK 23/17).

    Ohne Erfolg macht die Antragsgegnerin unter Verweis auf den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg (vom 24.7.2017 - 1 VK 23/17) geltend, eine Kombination der Nebenangebote Nr. 1 und Nr. 2 der Antragstellerin scheide aus.

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21
    Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter auffallen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.2014 - VII-Verg 26/13 - Abrechnungsmatrix mwN).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 11/08

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Zuschlagsverbots wegen Einleitung eines

  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 11 Verg 9/19

    Entsorgung von PAK-haltigem Straßenaufbruch

  • OLG Koblenz, 31.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Wertungsausschluss von Nebenangeboten bei Fehlen von

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2004 - Verg 66/03

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 11/12

    Angebot 10% günstiger: Preis nicht ungewöhnlich niedrig!

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Eine Zurückversetzung des Verfahrens ist dann geboten, wenn die Vorgaben in der Ausschreibung zu der zu erbringenden Leistung und Wertung zu unbestimmt sind (OLG München, Beschluss vom 8. Juli 2019, Verg 2/19, NZBau 2020, 331 Rn. 52 f. [juris Rn. 81 f.]; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2022, 11 Verg 10/21, NZNau 2022, 417 Rn. 147 [juris Rn. 156]) oder wenn sich ein Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet.
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Eine Zurückversetzung des Verfahrens ist dann geboten, wenn die Vorgaben in der Ausschreibung zu der zu erbringenden Leistung und Wertung zu unbestimmt sind (OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2019, Verg 2/19, NZBau 2020, 331 Rn. 52 f. [juris Rn. 81 f.]; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 15. März 2022, 11 Verg 10/21, NZNau 2022, 417 Rn. 147 [juris Rn. 156]) oder wenn sich ein Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet.
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Dementsprechend ist § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB beispielsweise auch dann einschlägig, wenn der Auftraggeber die Rüge als präkludiert bezeichnet und außerdem sein Verhalten als rechtmäßig (s. OLG Frankfurt, Beschl.v. 15.03.2022 - 11 Verg 10/21 -).
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